Der Besuch beim Kieferorthopäden ist nicht nur eine Investition in ein schönes Lächeln – wusstest Du, dass Du dabei auch Steuern sparen kannst? Viele wissen nicht, dass sich Kosten für Zahnspangen und kieferorthopädische Behandlungen in vielen Fällen steuerlich absetzen lassen. In diesem Beitrag erfährst Du, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, welche Leistungen absetzbar sind und wie Du das Beste aus Deiner Behandlung herausholst – finanziell und gesundheitlich.
Grundsätzlich gilt: Wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, kannst Du die Kosten für Deine kieferorthopädische Behandlung als sogenannte außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Das ist zum Beispiel der Fall bei:
Geht es bei der Behandlung allerdings rein um eine ästhetische Verbesserung, wird das Finanzamt sie in der Regel nicht anerkennen. Ein ärztliches Attest oder die Behandlungsplanung vom Kieferorthopäden – wie Du sie z. B. in der Praxis Dr. Pottbrock bekommst – hilft Dir dabei, die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen.
Wenn Du Deine kieferorthopädische Behandlung selbst zahlst – also nicht vollständig von der Krankenkasse oder Versicherung erstattet bekommst – kannst Du folgende Ausgaben in Deiner Steuererklärung angeben:
Wichtig ist: Nur die Kosten, die Du tatsächlich selbst bezahlt hast, kannst Du angeben.
Trage die Ausgaben in der Steuererklärung unter „Außergewöhnliche Belastungen“ ein. Aber: Es gibt eine zumutbare Eigenbelastung, die abhängig ist von Deinem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder. Nur wenn Deine jährlichen Gesundheitskosten über dieser Grenze liegen, bringt Dir der Abzug auch eine Steuerersparnis.
Ein Beispiel:Angenommen, Du bist verheiratet, hast zwei Kinder und ein Einkommen von 60.000 € im Jahr. Deine zumutbare Eigenbelastung liegt dann bei etwa 2.000 €. Wenn Du bei uns in der Praxis z. B. eine feste Zahnspange für 3.500 € bekommst, kannst Du 1.500 € steuerlich geltend machen.
Wenn Du gesetzlich versichert bist, übernimmt die Krankenkasse die Behandlung nur, wenn eine ausreichende Einstufung in die KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) vorliegt. Dann musst Du nur den gesetzlichen Eigenanteil zahlen – meist 20 %, bei mehreren Kindern nur 10 %. Diese Eigenanteile und alle Zusatzleistungen (wie z. B. unauffällige Brackets oder Aligner) kannst Du wiederum steuerlich absetzen.
Bist Du privat versichert? Dann kommt es darauf an, welche Leistungen Deine Versicherung übernimmt. Auch hier gilt: Alles, was Du selbst bezahlst, kannst Du beim Finanzamt angeben.
Stell Dir vor, Du entscheidest Dich für eine Alignerbehandlung bei uns, z. B. für 2.000 €. Dazu kommen noch ein Retainer für 180 € und eine Stabilisierungsschiene für 110 €. Du bekommst von uns alle notwendigen Unterlagen und Nachweise zur medizinischen Notwendigkeit. In der Steuererklärung kannst Du die 2.290 € geltend machen – und so je nach Steuersatz mehrere hundert Euro zurückholen.
Ob Du eine feste Zahnspange, unsichtbare Aligner oder eine kombinierte Behandlung brauchst – kieferorthopädische Maßnahmen können teuer sein. Aber mit dem richtigen Wissen kannst Du viele dieser Kosten von der Steuer absetzen. In der Praxis Dr. Pottbrock bekommst Du nicht nur eine professionelle Behandlung, sondern auch alle Unterlagen, um beim Finanzamt bares Geld zurückzubekommen.