Fragen zur Kieferorthopädie

Häufig gestellt,
einfach beantwortet

Im Vorfeld einer kieferorthopädischen Behandlung tauchen natürlich Fragen auf, die fast alle Eltern oder Patienten beschäftigen. Hier schon mal einige Antworten auf die wichtigsten Fragen, die immer wieder gestellt werden. Für weiterführende Informationen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Häufige Fragen

Warum zu Dr. Pottbrock?

Unsere Behandlungsphilosophie seit fast nunmehr 40 Jahren lautet:

Höchste Qualität für Deine kieferorthopädische Behandlung – ohne Zuzahlung!

Wir sind uns den regionalen und strukturellen Gegebenheiten der Region bewusst und versuchen dies in der Behandlungsplanung und ‑durchführung zu berücksichtigen ohne dem Patienten einen Nachteil entstehen zu lassen. Im Gegenteil!

Wir sehen uns als Dienstleister und möchten gemeinsam mit unserem Team den Ansprüchen unserer Patienten jeden Tag aufs Neue gerecht werden. Darüber hinaus umfasst unser umfangreicher und für alle Patienten kostenloser Service eine ausführliche Befund-Berichtsmappe, eine Zahnspangendose, freie Farb- und Symbolauswahl bei herausnehmbaren Zahnspangen und noch vieles mehr.

Wir versuchen immer die Wartezeit, sowohl bei der Terminvergabe als auch bei Deinem Aufenthalt in unserer Praxis, so kurz wie möglich zu halten, um Deine Behandlung für Dich angenehmer zu gestalten. Das bestmögliche medizinische, aber auch ästhetisch beste Ergebnis steht bei der Behandlung jedes einzelnen Patienten im Vordergrund – dafür steht der Name Dr. Pottbrock.

Vereinbare jetzt einen Termin in einer unserer Praxen und lass Dich beraten was möglich ist.

Worauf sollten Eltern achten?

Ein Teil der Kieferanomalien ist vermeidbar. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Eltern schon vom Säuglingsalter an die Beiß-, Saug-, Atem- und Schluckgewohnheiten ihrer Kinder genau beobachten und nicht so lange warten, bis dem Zahnarzt irgendwann einmal bei einer Zahnbehandlung die Kiefer- oder Gebissfehlbildung auffällt.

Hier ein paar der wichtigsten Ratschläge, die helfen können, Zahnstellungs- und Kieferanomalien zu vermeiden:

Geben Sie dem Säugling, wenn er lutschen will, einen Beruhigungssauger. Den können Sie ihm eines Tages wieder wegnehmen, den Daumen nicht.
Beobachten Sie Ihr Kind beim Beißen, Saugen, Atmen und Schlucken. Schädliche Gewohnheiten, wie das Beißen oder Saugen an den Lippen, Fehlfunktionen der Zunge oder falsche Schluckgewohnheiten führen zu Fehlbildungen der Kieferbögen und zu Sprechfehlern.
Kontrollieren Sie regelmäßig die Gebissentwicklung. Fehlstellungen der Zähne im Milchgebiss kann man gut erkennen: Als Folge des Lutschens entsteht oft ein sogenannter „offener Biss“, dass heißt, die Frontzähne berühren sich nicht mehr in der Abbissstellung, sondern klaffen mehrere Millimeter auseinander.
Beobachten Sie genau den Biss Ihres Kindes. Stehen die oberen Frontzähne weit vor den unteren, liegt eine sogenannte „Frontzahnstufe“ vor, die frühzeitig behandelt werden sollte. Die Ursache ist ein zu schmaler Oberkiefer, möglicherweise als Folge von Lutschgewohnheiten. Beißen dagegen die oberen Frontzähne fälschlicherweise nicht über, sondern hinter die unteren Frontzähne, liegt ein sogenannter „umgekehrter Überbiss“ vor. Auch hier kann nur ein frühzeitiges Erkennen und Behandeln eine Wachstumshemmung des Oberkiefers, eine spätere zeitaufwendige Behandlung oder, in extremen Fällen, gar ein größerer operativer Eingriff vermieden werden. Ist der Mund schief beim Zusammenbiß liegt ein sogenannter „Kreuzbiss der Seitenzähne“ vor, der den Unterkiefer zu einer Seite hin verlagert. Diese Belastung führt später oft zu Kiefergelenkbeschwerden.
Ein genereller Rat: Lassen Sie Ihr Kind, sobald es sechs Jahre alt ist, von einem Kieferorthopäden genau untersuchen. Er kann Ihnen sagen, ob eine Frühbehandlung angezeigt ist oder ob mit noch einfacheren Maßnahmen im Milchgebiss eine regelrechte Gebissentwicklung gesichert werden kann. Häufig kann durch den Einsatz einer Mundvorhofplatte ein Großteil der noch entwickelnden Gebissanomalien vermieden werden.

Noch ein Hinweis zur eigenverantwortlichen Selbsthilfe:
Er betrifft die Erhaltung des naturgesunden Milchgebisses. Der vorzeitige Verlust – oftmals nur eines einzigen Milchbackenzahnes – führt häufig schon zu einer Kieferanomalie. Die noch nicht durchgebrochenen Seitenzähne drängen nach vorn und verengen den Platz für die bleibenden Zähne. Gerade die Seitenzähne des Milchgebisses müssen im 9. bis 11. Lebensjahr den Platz für die bleibenden Zähne erhalten.

Hier hilft nur eine systematische Mundpflege vom Kleinkindalter an. Hilfreich ist auch eine Fluoranreicherung des Schmelzes durch Tabletten oder durch Zahnpasten, die mit Fluoriden versetzt sind. Wir Kieferorthopäden befürworten Fluoridierungsmaßnahmen, deren hilfreiche Wirkung weltweit bewiesen ist. Auch sind wir, wie alle Zahnärzte, für eine „zahngesunde Ernährung“ ohne zuckersüße Zwischenmahlzeiten. Und wir sind für den mindestens zweimaligen Besuch pro Jahr beim Zahnarzt als vierte Säule zur Zahngesundheit.

Kieferorthopädische Behandlungen im Milchgebiss sind eine Prophylaxe für das bleibende Gebiss, ja für das ganze Kiefer-Gesichtssystem.

Bis zu welchem Alter lassen sich Zähne bewegen?

Zähne lassen sich bei gesunden Verhältnissen ein Leben lang bewegen.

Wie und warum sich Zähne ein Leben lang bewegen lassen? Der Zahn ist eine selbständige Einheit und nicht fest mit dem Kieferknochen verwachsen. Durch ein enges Fasergewebe erhält die Zahnwurzel im Zahnfach -der Alveole- einen festen Halt. Zwischen der Wurzeloberfläche und der Wand des Zahnfaches verbleibt ein geringer Spalt, der durch das Faserwerk ausgefüllt ist.

Stellungsänderungen der Zähne können in jedem Lebensalter von selbst eintreten oder durch kieferorthopädische Maßnahmen erfolgen.

Zahnwechsel und -durchbruch der bleibenden Backenzähne bei Kindern und Jugendlichen sind von natürlichen Abbau- und Anbauvorgängen im Kieferknochen begleitet, die durch den Wachstumsdruck ausgelöst werden. Während sich der Kieferknochen umgestaltet, bleibt die Zahnwurzel unbeschädigt und in ihrer Form stabil. Die biologische Eigenschaft des Kieferknochens – er reagiert auf Druck durch Knochenabbau und bei Zugwirkung auf die Haltefasern der Wurzeln durch Knochenneubildung – bleibt lebenslang und altersunabhängig bestehen.
Die starken Kräfte beim Abbeißen oder beim Kauen verursachen aber keine Zahnstellungsänderungen, da die Krafteinwirkung nur sehr kurz ist. Lang anhaltender Druck auf die Zähne – selbst wenn die Kräfte nur sehr gering sind – bewirken Zahnstellungsänderungen.

Wieviel bezahlt die Krankenkasse?

Bei Patienten, die im KIG (kieferorthopädische Indikationsgruppen) sind und deren Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die gesamten Kosten. Es ist jedoch so geregelt, dass der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% bzw. 10% von jeder Quartalsrechnung bezahlt, den er nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet bekommt. Sollte die Behandlung aus Gründen unzureichender Mitarbeit oder gehäuften Nichterscheinens zu vereinbarten Terminen abgebrochen werden müssen, behält die Krankenkasse den Eigenanteil des Patienten ein.

Bei Erwachsenen nach dem 18. Lebensjahr werden die Kosten nur übernommen, wenn eine kombiniert chirurgisch-kieferorthopädische Therapie erforderlich ist.

Wann sollte man mit der Behandlung beginnen?

Der normale Behandlungsbeginn einer kieferorthopädischen Behandlung erfolgt in der Regel vor dem pubertären Wachstumsmaximum (bei Mädchen ca. 9 Jahren, bei Jungen ca. 10 Jahren).
Meistens ist der Zeitpunkt erreicht, wenn mittlerer und seitlicher Schneidezahn im Oberkiefer durchgebrochen sind. Abweichungen zwischen Zahnentwicklung und allgemeiner körperlicher Entwicklung sind allerdings nicht selten.

Eine erste kieferorthopädische Kontrolle sollte bereits mit dem 6. Lebensjahr erfolgen, da sich schon in diesem Alter große Abweichungen von der Norm erkennen lassen.
Zum Beispiel sollten Kreuzbisse bzw. umgekehrte Überbisse prophylaktisch mit einfachen Maßnahmen zur Entwicklungssteuerung behandelt werden.

Auch eine z.B. durch Fingerlutschen hervorgerufene abnorme Schneidezahnstellung sollte aus Gründen der Verbesserung der Sprach-, Schluck- und Lippenfunktion und nicht zuletzt zum Schutz der Zähne korrigiert werden. Oftmals genügt schon das Abstellen des Lutsch-Habits und das Tragen einer sogenannten Mundvorhofplatte. Auch die Überweisung zum Sprachtherapeuten bzw. Logopäden sollte in Erwägung gezogen werden.

Diese Frühbehandlungen führen oft zu einer Normalisierung der Funktion und somit zu einer Fortsetzung normalen Wachstums, was häufig dazu führt, dass eine spätere aufwendige kieferorthopädische Behandlung vermieden werden kann.

Was ist ein Kiefer­orthopäde?

Der Kieferorthopäde ist ein Fachzahnarzt, der nach erfolgreichem Abschluss seines Zahnmedizinstudiums eine mindestens dreijährige Weiterbildung im Fachgebiet der Kieferorthopädie abgeschlossen hat.

Bevor eine Zahnärztekammer dem Kandidaten das Recht erteilt, sich Fachzahnarzt für Kieferorthopäde zu nennen, muss dieser sein Wissen in einer Prüfung nachweisen. Wenn der Kieferorthopäde endlich seine eigene Praxis eröffnet, hat er also mindestens 9 1/2 Jahre Studium und Weiterbildung hinter sich gebracht.

Danach kommt aber lebenslange Fortbildung durch Fachzeitschriften, aktuelle Fachbücher, Fachdiskussionen im Internet, Besuch von Veranstaltungen, Kongressen und Kursen und kollegiale Fortbildungskreise, sonst veralten die Kenntnisse bald.